23.4258 · Motion · 2023-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 sowie die Verordnung über die Durchführung von Statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 dahingehend zu ändern, dass der Landesindex auch die Krankenkassenprämien berücksichtigt.
Begründung
Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) misst die Teuerung der Konsumgüter in der Schweiz. Steuern, Haftpflichtversicherungen und Krankenkassenprämien sind jedoch nicht abgebildet.
Die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren und stellen einen immer grösseren Anteil im Haushaltsbudget dar. Unabhängig von den aktuellen Gesundheitskosten, zum Beispiel die selbst bezahlten Medikamente, unabhängig auch von der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) sind die Krankenkassenprämien für jeden Haushalt ein grosser Ausgabenposten. 2024 werden die durchschnittlichen Krankenkassenprämien um 8,7 % steigen. Für eine vierköpfige Familie macht das (ohne Prämienverbilligung) im Durchschnitt pro Monat über Fr 120.-- aus.
Im Landesindex berücksichtigt sind im Wesentlichen alle Kosten für Nahrungsmittel, Bekleidung und Schuhe, Wohnen und Energie, Hausrat, Verkehr, Nachrichten Übermittlung, Freizeit und Kultur, Unterricht sowie Restaurants und Hotels. Die Krankenkassenprämien sind jedoch im Landesindex nicht abgebildet. Seitens Bund kommt die Begründung, dass es sich dabei ausschliesslich um „Privaten Konsum“ handle.
Krankenkassenprämien sind aber keine Privatausgaben, über die jede Person frei entscheiden kann, ob sie dafür Geld ausgeben will oder nicht. Für die Krankenkasse besteht ein Obligatorium für jede in der Schweiz wohnhafte Person. Deshalb gehören Krankenkassenprämien im Landesindex der Konsumentenpreise abgebildet.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ist als Preisindex konzipiert und ist ein Massstab für die Teuerung der für die privaten Haushalte bedeutenden Waren und Dienstleistungen. Bei der Berechnung des LIK orientiert sich das BFS an den international üblichen Nomenklaturen. Der Warenkorb des LIK umfasst die Konsumausgaben der privaten Schweizer Haushalte, darunter auch die Ausgaben für die einzelnen Gesundheitsleistungen (Medizinische Erzeugnisse, Ambulante Dienstleistungen und stationäre Spitalleistungen, usw). Neben den über die Krankenversicherung finanzierten Leistungen sind auch die Ausgaben der Selbstzahlerinnen und Selbstzahler im Gewicht der Gesundheitspflege enthalten. Damit wird die Preisentwicklung der Gesundheitsleistungen im LIK berücksichtigt. Die Krankenversicherungsprämien sind aus konzeptionellen Gründen nicht im LIK enthalten. Die Krankenversicherungsbeiträge werden wie andere Sozialversicherungsbeiträge, Investitionen und Steuern, nicht erfasst. Die obligatorischen Krankenversicherungsprämien sind keine privaten Konsumausgaben, sie dienen lediglich der Finanzierung eines bestimmten Konsums. Es handelt sich um Transferzahlungen der privaten Haushalte an die soziale Krankenversicherung, die in Form von Versicherungsleistungen wieder an die Haushalte zurückfliessen. Dies entspricht der internationalen Praxis bei der Behandlung von Sozielversicherungsbeiträgen. Die Entwicklung der Krankenversicherungsprämien ist zudem nicht nur von den Preisen im Gesundheitswesen, sondern auch von der Häufigkeit der Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen abhängig. Dieser «Mengeneffekt» steht im Widerspruch zur erklärten Zielsetzung des LIK, die Teuerung als reine Preisentwicklung zu messen. Die Teuerung im Gesundheitsbereich lässt sich nicht anhand von Prämienveränderungen, sondern nur anhand von Preisveränderungen messen. Die Entwicklung der Krankenversicherungsprämien (sowohl der obligatorischen Versicherung als auch der Krankenzusatzversicherungen) wird aber in einem Zusatzmodul zum LIK, dem Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI), erfasst. Dort weist das BFS die Prämienentwicklung seit Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung aus und ermittelt jedes Jahr deren Einfluss auf das Wachstum des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte. Berücksichtigt man die jährlichen Effekte der Prämiensteigerungen zwischen 1999 und 2022, ergibt sich über die gesamte Zeitspanne insgesamt eine Schmälerung der Zunahme der durchschnittlich verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte von etwa 5%. Angesichts dieser Situation ist es nicht angezeigt, das Bundesstatistikgesetz zu revidieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.