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23.4261 · Interpellation · 2023-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das UVEK möchte die Jagdverordnung erneut revidieren und damit unter anderem auch die Unterstützung für den Herdenschutz kürzen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass gut umgesetzter Herdenschutz in der Schweiz zu einer Reduktion von Schäden durch Wölfe führt. Werden die Budgets nun reduziert, so wird auch die Qualität des Herdenschutzes merklich verringert. So können in einigen Fällen beispielsweise keine Hirtinnen oder Hirten mehr angestellt werden. Es wird zunehmend Risse geben.

Die Wildhut ist in Sachen Wolf sowohl für die sorgfältige Aufnahme jedes einzelnen Risses, wie auch für den Abschuss von schadenstiftenden Wölfen zuständig. Die steigenden Ansprüche führen so bei dieser Berufsgattung zu hohen zeitlichen und psychischen Belastungen. In der Realität müssen die Wildhüter bereits jetzt tagsüber Schafrisse aufnehmen und darüber hinaus nachts arbeiten, wenn ein Wolf zum Abschuss frei gegeben wird. Es besteht die Gefahr, dass die Reduktion des Budgets für den Herdenschutz in Kombination mit weiteren Lockerungen für Wolfabschüsse bei der Wildhut zum Kollaps führen wird.

Vor diesem Hintergrund möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:

  • Wie sieht die Auslastung der Wildhut aktuell in den Kantonen aus? Wie wird sich diese mit den geplanten Zielen in der Verordnung ändern, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit einer Reduktion der Herdenschutzmassnahmen mit einer Zunahme der Schafrisse gerechnet werden muss?

  • Welche konkreten Szenarien und Annahmen liegen der geplanten Vorhaben bei der Reduktion der Wolfbestände zugrunde? Wer wird diese Wölfe schiessen und innerhalb welcher Frist wird dies geschehen?

  • Ist der Bundesrat bereit, die Verordnung anzupassen, wenn die Zahlen zum konkreten Aufwand, sowie bezüglich der vorhandenen Ressourcen zeigen, dass die Umsetzung gar nicht möglich ist?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass die Belastung der Wildhut hoch ist. Sie könnte mit dem revidierten Jagdgesetz (JSG, SR 922.0) und der Revision der Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) weiter zunehmen. Der Herdenschutz ist ein wichtiger Eckpfeiler im Umgang mit dem Wolf. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nicht, Kürzungen der Bundesmittel zum Herdenschutz vorzunehmen. Zudem sieht das revidierte Jagdgesetz für die Wildhut die finanzielle Unterstützung der Kantone mit Wolfsbeständen vor (Art. 7a Abs. 3 JSG). 2. Die Regulierung der Wolfsbestände ist Sache der Kantone. Sie können diese Regulierung im Rahmen des JSG vornehmen; erforderlich ist die vorgängige Zustimmung des Bundes. Proaktive Regulierungen sind zwischen dem 1. September und dem 31. Januar möglich. In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August können die Kantone unter bestimmten Voraussetzungen auch im Nachgang zu Schäden regulieren. 3. Der Bundesrat hat die Teilrevision der JSV zur Wolfsregulierung bis zum 31. Januar 2025 befristet. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat alle Bestimmungen des revidierten Jagdgesetzes in Kraft setzen. Dabei wird er auch Lösungen prüfen, um den erwähnten Art. 7a Abs. 3 umzusetzen. Zu den künftigen Ausführungsbestimmungen wird der Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr 2024 eine Vernehmlassung durchführen.