23.4270 · Motion · 2023-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Kantone regelmässig an ihre Verpflichtung zu erinnern, die Ergänzungsleistungen mit Hilfe verschiedener Mittel bekannt zu machen und sie so zu entstigmatisieren. Er soll die Kantone auch dazu anhalten, das administrative Vorgehen zur Beantragung von Ergänzungsleistungen zu vereinfachen.
Begründung
Viele Rentnerinnen und Rentner können nicht allein von ihrer AHV-Rente leben. Frauen sind einmal mehr stärker benachteiligt: Da sie im Laufe ihres Lebens häufig weniger Lohn erhalten, haben sie «logischerweise» auch kleinere Renten und oft keine zweite Säule.
2022 verfügten vierzehn Prozent der älteren Menschen, die in der Schweiz leben, über weniger als 2279 Franken pro Person und pro Monat. Sie gelten also als arm.
Diese Personen haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen vom Bund beziehungsweise Kanton. Die Vorschriften besagen jedoch, dass die Ergänzungsleistungen den Personen, die sie benötigen, nicht automatisch ausgerichtet werden, sondern dass sie beantragt werden müssen. Pro Senectute Genf hat festgestellt, dass zwischen 5000 und 25 000 Seniorinnen und Senioren in Genf in grosser Armut leben. Zahlreiche Personen hätten Anspruch auf Ergänzungsleistungen, beantragen diese aber nicht. Dafür gibt es mehrere Erklärungen: Entweder kennen diese Menschen ihre Rechte nicht, oder das administrative Vorgehen ist zu kompliziert. Eine andere Erklärung ist, dass sich diese Menschen schämen, Ergänzungsleistungen zu beantragen.
In seiner Stellungnahme zur Motion Gysi 23.3571 antwortete der Bundesrat, dass die Kantone die Rentnerinnen und Rentner in angemessener und systematischer Weise über ihr Recht auf Ergänzungsleistungen informieren müssen. Die Zahlen von Pro Senectute für den Kanton Genf zeigen, dass diese Pflicht wohl nicht angemessen erfüllt wird. Es ist also angezeigt, Druck auf die Kantone auszuüben, oder, falls es nicht zu einer wesentlichen Veränderung kommt, vorzusehen, dass diese Leistungen unter Berücksichtigung des Einkommens automatisch ausgerichtet werden.
In einem ersten Schritt ist es daher erforderlich, das administrative Vorgehen zu vereinfachen und dafür zu sorgen, dass über die Möglichkeit der Beantragung dieser Leistungen breit und ohne zu stigmatisieren informiert wird.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In seiner Antwort auf die Motion Gysi Barbara (23.3571 «Den Zugang zu Ergänzungsleistungen für alle gleichermassen gewährleisten»,) hat der Bundesrat bereits auf die verschiedenen Instrumente hingewiesen, die den Kantonen als zuständige Instanz für die Organisation und Durchführung der Ergänzungsleistungen (EL) zur Verfügung stehen. Die Bezügerinnen und Bezüger von AHV- und IV-Renten werden demnach systematisch und regelmässig über den Anspruch auf Ergänzungsleistungen informiert. Die Informationen werden aktiv weitergegeben und zwar sowohl durch Direktinformation aller Rentnerinnen und Rentner unabhängig von ihrer persönlichen Situation als auch passiv über breitere Kommunikationskanäle. Dass die Nichtinanspruchnahme von Ergänzungsleistungen darauf zurückzuführen ist, dass die Betroffenen ihre Rechte nicht kennen, ist daher unwahrscheinlich. Jedoch können andere Faktoren dazu führen, dass bedarfsabhängige Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, so zum Beispiel bei ausländischen Staatsangehörigen die Angst, die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren. Andere Rentnerinnen und Rentner möchten möglicherweise ihre finanzielle Situation nicht offenlegen oder zögern aufgrund von Erbschaftsfragen. Der Bundesrat ist indes der Ansicht, dass der Informationsauftrag erfüllt wird. Wie in der Antwort auf die Motion Gysi Barbara 23.3571 angekündigt, ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Aufsicht des Bundes (Art. 28 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung [ELG]; SR 831.30) die bestehenden Verfahren in den Kantonen zu evaluieren und zu prüfen, inwiefern diese verbessert werden könnten. Es ist daher sinnvoll, die Ergebnisse der Evaluation abzuwarten, um anhand eines Überblicks über die kantonalen Praktiken gegebenenfalls konkrete, angepasste Lösungen aufzuzeigen. Wie in der vorliegenden Motion erwähnt, könnte zudem eine Vereinfachung der administrativen Prozesse geprüft werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.