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23.4276 · Motion · 2023-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage oder andere geeignete Massnahmen auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass alle subventionierte Transportunternehmen auch Bargeld als Zahlung akzeptieren oder eine einfache Alternative wie z.B. eine Prepaid-Karte, welche auch ohne Handy funktioniert.

Begründung

Der Kostendruck kann dazu führen, dass öffentliche Verkehrsbetriebe auf Münzautomaten und Kassen in den Fahrzeugen verzichten. Eine Entwicklung, die durch den Einsatz verschiedener elektronischer Zahlungsmittel möglich wird. Diese Entwicklung birgt zwei Risiken. Das erste ist die zunehmende Ausgrenzung von Personen, die keinen Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln haben. Der wachsende Graben zwischen der digitalisierten und der nicht-digitalen Bevölkerung widerspricht allen unseren Verfassungswerten und muss überbrückt werden.

Das zweite Problem ist die zunehmende Abhängigkeit von der Digitalisierung. Der Rückgriff auf Barzahlungen ist eine unverzichtbare Alternative im Falle eines Systemausfalls.

Es wäre schliesslich nicht verständlich, dass der Bund die Einhaltung des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel nicht unterstützt. Gemäss Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel ist jede Person gehalten, schweizerische Umlaufmünzen und Banknoten unbeschränkt an Zahlung zu nehmen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Bericht des Bundesrates vom 9. Dezember 2022 in Erfüllung des Postulats 18.4399 Birrer-Heimo bleibt die Bargeldannahmepflicht gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG; SR 941.10) dispositives Recht. Da die Motion auch angemessene, kundenfreundliche Alternativen ermöglicht, steht sie im Einklang mit der Gesetzgebung.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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