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23.485 · Parlamentarische Initiative · 2023-12-22

Justiz- und Polizeidepartement

In Kommission des Nationalrats

Wortlaut

Die Rechtsordnung soll modifiziert werden, so dass es der Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung künftig möglich ist, einen Fachbeirat zur Begleitung ihrer Auswahlverfahren einzusetzen und beizuziehen. Es sollen zudem die Grundlagen geschaffen werden, dass breit Referenzen der Bewerberinnen und Bewerber eingeholt werden können.

Begründung

Die Qualität der Arbeit der Richterinnen und Richter ist für die Legitimität der Gerichte und des Justizsystems ganz allgemein von zentraler Bedeutung. Es ist deshalb zentral, dass kompetente Personen mit hoher Integrität an die Gerichte gewählt werden. Die Gerichtskommission befasst sich deshalb neben der eigentlichen Auswahl der Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte laufend mit der Optimierung des Auswahlverfahrens der Richterinnen und Richter. Das aktuelle Auswahlverfahren weist jedoch gewisse Mängel und Grenzen auf. So können zur fachlichen Beurteilung von Kandidaturen keine Meinungen oder Mitwirkung von fachlich versierten Personen eingeholt werden und es ist nicht möglich, ausserhalb der von den Bewerberinnen und Bewerbern angegeben Referenzen, weitere Referenzauskünfte einzuholen. Die Lösung wäre, dass die Gerichtskommission fallweise oder permanent ein Fachgremium beiziehen kann, welches bei der Auswahl der höchsten Richterstellen des Bundes beratend wirken kann. Zudem soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass breit Referenzauskünfte eingeholt werden können. Beides dient dazu, die Qualität der Kandidaturen zur überprüfen und zu gewährleisten.