23.7001 · Fragestunde. Frage · 2023-02-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten haben Schweizer Staatsangehörige nicht die gleichen Rechte wie Bürgerinnen und Bürger der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten, für welche die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens oder des Übereinkommens zur Errichtung der EFTA gelten.
- Welche Auswirkungen hätte es auf die AHV, wenn die gleichen Bedingungen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden würden?
- Ist der Bundesrat dafür?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)