23.7129 · Fragestunde. Frage · 2023-03-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat teilte mit, dass für die Opfer des verheerenden Erdbebens in der Türkei und in Syrien ein Familiennachzug ohne administrative Hürden möglich sein soll. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass dieser Familiennachzug nur für Verwandte in gerader Linie (Eltern-Kinder, Kinder-Eltern) und nicht für Verwandte in der Seitenlinie (Geschwister) erfolgen kann.
Ich stelle dem Bundesrat daher die folgende Frage:
Wird der Bundesrat diese Praxis ändern?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)