23.7142 · Fragestunde. Frage · 2023-03-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Ein Afghane, der in Deutschland wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde, wurde kürzlich von Deutschland in die Schweiz abgeschoben. Anschliessend ist er verschwunden und auf Schweizer Grund untergetaucht.
- Ist das Rückübernahmeabkommen mit Afghanistan noch in Kraft?
Wenn nein, warum nicht?
- Können afghanische Kriminelle, Pädophile und Radikalisierte nach Afghanistan ausgeschafft werden?
- Wird der betreffende Afghane nach Afghanistan ausgeschafft oder könnte er auch in der Schweiz Kinder missbrauchen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)