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23.7181 · Fragestunde. Frage · 2023-03-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Kürzlich hat das BAZ Boudry über eine fast doppelt so hohe Belegung wie erlaubt (480 Schlafplätze) berichtet.

- Wie hoch war am 1. Januar 2023 die zulässige und die tatsächliche Belegung der folgenden BAZ: Altstätten, Basel, Bern, Boudry, Chiasso und Zürich?

- Wie hoch waren diese Belegungsquoten am 28. Februar 2023?

- Was sind die rechtlichen Folgen eines Vorfalls in einem BAZ, in dem die erlaubte Maximalkapazität überschritten wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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