23.7239 · Fragestunde. Frage · 2023-03-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Vier Artikel des Kriegsmaterialgesetzes sehen vor, dass früher erteilte Bewilligungen widerrufen oder abgeändert werden können, "wenn ausserordentliche Umstände es erfordern" (Art. 16, 16a, 16b, 19).
- Hat der Bundesrat diese Möglichkeit schon jemals angewendet?
- Greift diese Möglichkeit auch in Bezug auf Nichtwiederausfuhrerklärungen?
- Saudi-Arabien führt eine Koalition an, "die in Jemen militärisch interveniert" (Ip. 22.4163).
Wann, wenn nicht dann, liegt ein ausserordentlicher Umstand vor?