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23.7275 · Fragestunde. Frage · 2023-05-30

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesrecht schreibt vor, dass Vermögen zum Verkehrswert zu besteuern ist. Beim Katasterwert von Liegenschaften gibt es Spielraum, allerdings darf die Grenze von 70 Prozent des Verkehrswertes nicht unterschritten werden.

Wenn nun ein Kanton diese Grenze gleichwohl massiv unterschreitet:

- Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Bund?

- Wie lange kann er den unrechtmässigen Zustand tolerieren bzw. nach wie vielen Jahren muss der Bund korrigierend einschreiten?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Steuerharmonisierungsgesetz wird die durch die Kantone erhobene Vermögenssteuer umschrieben. Im Gegensatz zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist im Steuerharmonisierungsgesetz keine Aufsichtsfunktion der ESTV verankert. Die Verantwortung zur Um- und Durchsetzung des Steuerharmonisierungsgesetzes liegt beim Bund und den Kantonen. Das Steuerharmonisierungsgesetz sieht dazu verschiedene Massnahmen vor wie zum Beispiel die Anpassungspflicht der Kantone. Stellt sich heraus, dass eine kantonale Steuerbehörde das geltende Bundesrecht nicht korrekt anwendet, kann die ESTV gegen einen entsprechenden Entscheid der letzten kantonalen Instanz eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht erheben. Zudem kann die ESTV gemäss Bundesgerichtsgesetz Rechtsmittel des kantonalen Rechts ergreifen und sich auf Antrag vor jeder kantonalen Instanz am Verfahren beteiligen. Zu berücksichtigen gilt dabei, dass das Bundesgericht zur Vermögenssteuer erwogen hat, dass die Kantone über einen erheblichen Spielraum verfügen. Dabei kann angesichts der Zuständigkeiten und des weiten Gestaltungsspielraumes der Kantone in diesem Bereich nicht ohne Weiteres von einer systematischen und erheblichen Über- oder Unterbewertung ausgegangen werden, welche ein Eingreifen gebietet. Aus diesen Gründen legt sich die ESTV bei den kantonalen Steuern praxisgemäss eine gewisse Zurückhaltung auf.