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23.7277 · Fragestunde. Frage · 2023-05-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Jede Person ist in der Schweiz berechtigt, eine AHV-Rente zu beziehen solange diese Person während eines vollen Jahres Beiträge geleistet hat (AHVG, Art. 29 Abs. 1).

Gibt es internationale Verpflichtungen, welche die Schweiz zwingen, dieses Prinzip auch für ausländische Personen (z.B. Flüchtlinge) umzusetzen und falls ja, welche?

Stellungnahme des Bundesrates

Das von der Schweiz ratifizierte Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge verpflichtet die Schweiz, Flüchtlinge in Bezug auf die Sozialversicherungen gleich zu behandeln wie Einheimische. Diese Verpflichtung gilt nur für anerkannte Flüchtlinge. Für Asylbewerber sowie für ausländische Staatsangehörige, die vorläufig in der Schweiz aufgenommen worden sind, sowie für Personen mit Schutzstatus S gilt das Abkommen nicht.