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23.7324 · Fragestunde. Frage · 2023-05-31

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (A 3649/2014) ist die Festlegung von Medikamentenpreisen kein Geschäftsgeheimnis. Der EDÖB spricht sich ebenfalls für die Offenlegung von Informationen über Preismodelle aus. Im Herbst 2022 bekräftigte das Parlament die Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips (pa. Iv. 16.432).

Wie erklärt der Bundesrat, dass das BAG trotz fehlender gesetzlicher Grundlage (Botschaft des Bundesrates vom 7. Sept. 2022) bereits Geheimrabatte eingeführt hat und diese zwischen 2019 und 2023 sogar stark ausgebaut hat?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)