23.7400 · Fragestunde. Frage · 2023-06-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Selbstfahrende Fahrzeuge und Maschinen dürfen gemäss Strassenverkehrsrecht nicht auf Strassen fahren. Davon betroffen sind auch Roboter, wie sie in der Landwirtschaft z.B. für die Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Sie dürfen für den Wechsel von einer Parzelle zur nächsten keine Strasse überqueren, sondern müssen auf einen Anhänger verladen werden.
Ist dem Bundesrat bewusst, dass dadurch das Smart Farming ausgebremst wird und welche Massnahmen sieht er vor, um diesen Missstand zu beheben?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Parlament hat am 17. März 2023 eine Revision des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet. Dabei hat es dem Bundesrat unter anderem die Kompetenz eingeräumt, Regelungen zum automatisierten Fahren zu erlassen. Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende Jahr einen Regelungsvorschlag zum automatisierten Fahren in einem Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion stellen. Damit ergeben sich auch Möglichkeiten für die Digitalisierung in der Landwirtschaft. Zudem hat das Parlament dem Bundesamt für Strassen die Möglichkeit eingeräumt. Versuche mit Fahrrobotern erleichtert zu bewilligen.