Lexipedia

23.7411 · Fragestunde. Frage · 2023-06-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Aktuell werden über die Verordnung Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel (311.039.3) sowie mit Prostitution (311.039.4) jährlich Beträge im Umfang von 600 000 Franken bzw. 200 000 Franken vom Bund zur Verfügung gestellt.

- Welche Ziele und Wirkung soll mit diesen Geldern gemäss Bundesrat erzielt werden?

- Erachtet er diese Beträge zur Ziel- und Zweckerfüllung als angemessen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das EJPD (Fedpol) kann einerseits kriminalpräventive Projekte Dritter finanziell unterstützen, die dazu beitragen, bestehende Lücken im Dispositiv gegen Menschenhandel zu schliessen. Unterstützung erhalten z. B. Organisationen, die Unterkunft und Beratung für Opfer von Menschenhandel anbieten. Anderseits kann Fedpol kriminalpräventive Projekte unterstützen, die Sexarbeitende für bestimmte Formen der Kriminalität wie Nötigung oder Gewaltdelikte sensibilisieren und ihnen aufzeigen, wie sie sich davor schützen und wo sie Hilfe holen können. Im Jahr 2021 ist die Wirksamkeit der Finanzhilfen evaluiert worden. Es hat sich gezeigt, dass die Finanzhilfen wirksam und angemessen sind und mehrheitlich zu positiven und nachhaltigen Veränderungen geführt haben. Die Evaluation hat auch gezeigt, dass die Mittel im Bereich der Prostitution nicht ausgeschöpft worden sind, beim Menschenhandel hingegen regelmässig mehr Mittel beantragt wurden, als verfügbar waren. Aus diesem Grund hat das EJPD entschieden, die Mittel ab 2023 zielgerichteter einzusetzen: 600 000 Franken pro Jahr für Massnahmen gegen den Menschenhandel und 200 000 Franken für Präventionsmassnahmen gegen Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution. In diesem Sinne erachtet der Bundesrat die Beträge zur Ziel- und Zweckerfüllung im Moment als angemessen.

Präventionsgelder zur Bekämpfung von Menschenhandel | Lexipedia | Lexipedia