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23.7434 · Fragestunde. Frage · 2023-06-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der 3. Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023-2027 delegiert in den Massnahmen viele Aufgaben an die Kantone, wobei unklar bleibt, inwiefern und wie unterschiedlich die Kantone diese Aufgaben umsetzen.

Wie garantiert der Bund eine einheitliche, umfassende, nationale Umsetzung, damit die kantonalen Unterschiede in der Bekämpfung des Menschenhandels und im Opferschutz nicht noch mehr vergrössert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023-2027 umfasst 44 Aktionen zu sieben strategischen Zielen. Damit er politisch breiter abgestützt und verbindlicher ist, haben die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Bundesrat die Massnahmen des NAP gutgeheissen. In der Schweiz ist die Bekämpfung des Menschenhandels grundsätzlich Aufgabe der Kantone. Die Kompetenz der Kantone umfasst die operative Zuständigkeit für den Opferschutz, die ausländerrechtlichen Aspekte und die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel. Wie bei den ersten beiden Nationalen Aktionsplänen gegen Menschenhandel gibt es denn auch im aktuellen NAP Aktionen, die von den Kantonen umgesetzt werden müssen. Um für eine wirksame Umsetzung des NAP gegen Menschenhandel auch auf strategisch-politischer Ebene zu sorgen, wird Fedpol eng mit dem Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) Zusammenarbeiten. Die vom SVS gebildete strategische Begleitgruppe, die bereits bei der Erarbeitung des dritten NAP gegen Menschenhandel mitwirkte und in der die Expertinnen und Experten der nationalen Expertenplattform gegen Menschenhandel (Negem) mitwirken, wird während der Umsetzungsphase beibehalten. Sie wird sich einmal pro Jahr mit den Fortschritten der Umsetzung der Aktionen befassen und kann Handlungsbedarf bei der weiteren Umsetzung des NAP identifizieren und Massnahmen veranlassen.