23.7441 · Fragestunde. Frage · 2023-06-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Da es kein offizielles Budget zu Umsetzung des 3. Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Menschenhandel 2023-2027 gibt - obwohl dies als Empfehlung in der Evaluation zum 2. NAP empfohlen wurde - stellt sich folgende Frage:
Mit welchen finanziellen Mitteln und in welcher Budgethöhe wird der besagte Aktionsplant und seine einzelnen Massnahmen umgesetzt?
Stellungnahme des Bundesrates
Wie bereits die beiden ersten Nationalen Aktionspläne gegen Menschhandel verfügt der aktuelle NAP über kein Globalbudget. Der dritte NAP gegen Menschenhandel wurde aber erstmals von der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und dem Bundesrat gutgeheissen. Damit ist der aktuelle NAP gegen Menschenhandel politisch breiter abgestützt und auch verbindlicher. Die Umsetzung der Aktionen erfordert in der Regel personelle und finanzielle Ressourcen, die je nach Aktion sehr unterschiedlich sein können. Aus diesen Gründen war es nicht möglich, ein Globalbudget vorzusehen. Für die im aktuellen NAP vorgesehen Massnahmen sind unterschiedliche Stellen des Bundes und der Kantone verantwortlich. Es ist an diesen Stellen, die für die Umsetzung der Aktionen notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Hingegen kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) Organisationen und Projekte, die sich für die Bekämpfung von Menschenhandel einsetzen (z. B. mit Unterkünften und Beratungen für Opfer von Menschenhandel), finanziell unterstützen. Dafür stehen neu 600 000 Franken pro Jahr zur Verfügung, statt 400 000 Franken wie bisher.