23.7450 · Fragestunde. Frage · 2023-06-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit der Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland können hier wohnhafte schweizerisch-russische Doppelbürger beim BAZL keine Fluglizenzen mehr erwerben oder erneuern, auch wenn sie diese nur für rein private Flüge oder sportliche Zwecke benötigen.
- Wie beurteilt der Bundesrat eine derart rigorose Umsetzung angesichts der Tatsache, dass für andere Verkehrsmittel keine Einschränkungen gelten?
- Wie begründet er diese Diskriminierung von Schweizer Bürgern?
- Gäbe es nicht differenziertere Lösungen?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern wird das Lizenzwesen in der Aviatik grundsätzlich von der EU und ihrer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) geregelt. Die Schweiz stützt sich bei Sanktionen gegenüber Pilotinnen und Piloten mit schweizerisch-russischer Doppelbürgerschaft auf den Text der entsprechenden EU-Verordnung. Diese hat die Schweiz in der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine übernommen. Demnach gelten die Sanktionen gegenüber Personen mit russischer Nationalität, was Personen mit Doppelbürgerschaft miteinschliesst.