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23.7479 · Fragestunde. Frage · 2023-09-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat im Dezember 2023 die Finanzierungsbotschaft Digisanté angekündigt. Anders als das Projekt Superb, das nur verwaltungsinterne IT-Systeme betraf, dürfte Digisanté für alle betroffenen Kreise (Leistungserbringer, Krankenkassen, Kantone etc.) grosse Investitionsfolgen haben. Meine Frage:

Trifft es zu, dass der Bundesrat auf eine Vernehmlassung verzichten will, obwohl viele Projekte in erheblichem Mass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen werden dürften?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz hat im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens Nachholbedarf. Der Bundesrat hat dies erkannt und das Eidgenössisches Departement des Innern beauftragt, ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation des Gesundheitswesens auszuarbeiten. Mit dem Programm DigiSanté werden auch Vorstösse des Parlaments umgesetzt, welche die Räte, teilweise ohne Gegenstimme, an den Bundesrat überwiesen haben. Voraussichtlich Ende 2023 wird der Bundesrat dem Parlament die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für das Programm beantragen. Die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens bei Anträgen für Verpflichtungskredite ist nicht üblich. Der Programmstart soll 2025 erfolgen. Im Rahmen der Umsetzung wird bei jedem Vorhaben einzeln zu prüfen sein, ob eine Vernehmlassung durchgeführt wird. Massgeblich sind die Vorgaben des Vernehmlassungsgesetzes. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass DigiSanté in engem Austausch mit den betroffenen Kreisen entwickelt wird. Es finden öffentliche Veranstaltungen statt, an denen jeweils zur Mitarbeit aufgerufen wird. Die Zusammenarbeit mit den Akteuren des Gesundheitswesens ist ein wichtiges Element für den Erfolg des Programms und soll auch in Zukunft fortgeführt werden.