23.7488 · Fragestunde. Frage · 2023-09-11
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Auch nach Corona arbeiten viele Angestellte und Betriebe weiterhin im Home-Office-Modus weiter.
Wie ist es beim Bund?
Welche speziellen lohnrelevanten Belastungen oder Vorteile haben diese?
Wie kontrolliert der Bund die Leistungen seiner Angestellten im Home-Office?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat Ende 2020 ein Zielbild verabschiedet, das die flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung fördert. Mit einer Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) hat er per 1. Juli 2021 solche Arbeitsformen im Bundespersonalrecht umgesetzt und auch dem Homeoffice einen rechtlichen Rahmen gegeben. Die Vorgesetzten fördern, soweit es von der Aufgabenerfüllung her möglich und mit den betrieblichen Interessen vereinbar ist, die Flexibilität bezüglich Arbeitsort. Einen rechtlichen Anspruch, den Arbeitsort wählen zu können, gibt es hingegen nicht. Dies gilt auch für Homeoffice. Ein grosser Teil der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung arbeitet zudem in Bereichen wie beispielsweise der Sicherheit, in denen kein Homeoffice möglich ist. Homeoffice löst keine lohn- oder entschädigungsrelevanten Zahlungen für die Mitarbeitenden aus, ausser der Arbeitgeber stellt gar keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung. Dies ist in der Bundesverwaltung bisher jedoch nicht der Fall. Es ist generell Teil der Führungsaufgabe der vorgesetzten Person, die Arbeitsleistungen der Mitarbeitenden zu beurteilen – auch im Homeoffice. Homeoffice ist auch Thema in den regelmässigen Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgesprächen, in denen neben der Leistung auch der Gesundheitsschutz angesprochen wird. Flexible Arbeitsformen sind ein Gewinn sowohl für Mitarbeitende als auch für die Arbeitgeberin Bundesverwaltung. Bei der Personalbefragung 2022 haben 27 Prozent der Befragten effizienteres Arbeiten als Hauptgrund für Homeoffice angegeben. Ein zeitgemässes Arbeitsumfeld gehört zu einer attraktiven Arbeitgeberin, um auch weiterhin kompetente und motivierte Mitarbeitende gewinnen zu können.