23.7509 · Fragestunde. Frage · 2023-09-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Krankheits- und Behinderungskosten werden in der EL gegen Vorlegen der Rechnung übernommen. Gesetzlich gibt es keine Fristen zur Rückerstattung der Kosten an die Betroffenen. Weil die Kantone oft sehr schleppend oder verspätet zahlen, kommen EL-Beziehende finanziell unter Druck, müssen Geld vorschiessen, oft zusätzliche Kosten bezahlen, weil es Mahngebühren gibt oder sie nur in Raten zahlen können.
Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, leitet er eine Gesetzes oder Verordnungsanpassung ein?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Finanzausgleich und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen liegen sowohl die Zuständigkeit für die Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten wie auch die Organisation der EL-Durchführung bei den Kantonen. Diese bestimmen selbständig, innerhalb welcher Frist sie die Kosten vergüten. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, in die bestehende Kompetenzordnung einzugreifen.