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23.7534 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Krankenversicherer haben die Branchenvereinbarung angepasst, die Telefonakquise verstärkt und Vermittlerhonorare im Zusatzversicherungsbereich erhöht. Dies gegenüber den Beteuerungen in der Debatte zum Gesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit 21.043. Die freiwillige Branchenvereinbarung und "Kann-Formulierung" reichen nicht. Prämienzahlende werden mit Telefonwerbung belästigt, Vermittler zocken mit Honoraren ab.

Schlägt der Bundesrat eine Gesetzesverschärfung vor?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Parlament hat explizit entschieden, die Versicherer nicht zu verpflichten, eine Vereinbarung abzuschliessen und dem Bundesrat keine subsidiäre Kompetenz zu erteilen. Dieser wird nur ermächtigt, auf Gesuch der Versicherer gewisse Punkte der Branchenvereinbarung für verbindlich zu erklären. Der Bundesrat erachtet es als nicht opportun – noch vor dem Inkrafttreten der kürzlich beschlossenen Gesetzgebung – einen neuen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Er wird ohnehin zuerst das Gesuch der Versicherer auf Allgemeinverbindlicherklärung abwarten. Allfällige Anstösse zu einer weiteren Verschärfung der Regelung müssten somit aus dem Parlament kommen. Im Rahmen der Beantwortung allfälliger Vorstösse wird der Bundesrat seine Position dazu festlegen.