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23.7609 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am 16. August 2023 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Revision der Tarifstruktur der Physiotherapie eröffnet. Grund der Revision ist die Entwicklung der Kosten in der Grundversicherung.

  • Zu welchen Mehrkosten führt die Umsetzung von ambulant zu stationär im ambulanten Sektor der Physiotherapie?

  • Welche Einsparungen bringen frühere Spitalaustritte im stationären Sektor?

  • Führen diese zu einer Senkung des DRG?

Stellungnahme des Bundesrates

Zielsetzung des bundesrätlichen Vorschlages zur Anpassung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen ist in erster Linie die Verbesserung der Transparenz gegenüber den Versicherten und allen Akteuren sowie die Gewährleistung der Qualität der Behandlungen. Die aktuell gültige Tarifstruktur ist rund um Sitzungspauschalen ohne Angaben der Sitzungsdauer aufgebaut. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 16. August 2023 zwei Varianten zur Einführung einer Zeitkomponente in der Tarifstruktur in die Vernehmlassung gegeben. An der Abgeltung für physiotherapeutische Leistungen ändert der Bundesrat nichts.

Ein Grund für die Kostenentwicklung ist der Anstieg der Anzahl an Physiotherapie-Konsultationen. Die Verschiebung von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich könnte eine Ursache dafür sein. Um diese genauer zu untersuchen, müsste eine Datenerhebung durchgeführt werden. Der Anstieg der Physiotherapie-Konsultationen kann aber auch durch eine Verkürzung der Sitzungsdauer begründet sein, was für die Qualität der Leistungen problematisch sein könnte.

Sofern die ambulant erbrachten Physiotherapie-Konsultationen Leistungen ersetzen, welche bisher im stationären Setting erbracht wurden, können sich diese Einsparungen bei der Berechnung der relativen Kostengewichte der Tarifstruktur SwissDRG auswirken.