23.7627 · Fragestunde. Frage · 2023-09-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Nach Artikel 8 der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen gelten für Plangenehmigungsgesuche in der Regel die folgenden Behandlungsfristen:
- 12 Monate für das ordentliche Plangenehmigungsverfahren;
- 18 Monate, wenn Enteignungen erforderlich sind;
- 4 Monate für das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren.
Wie hoch ist in jedem dieser drei Verfahren der Anteil der Gesuche, die in den letzten drei Jahren fristgerecht bearbeitet wurden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)