23.7636 · Fragestunde. Frage · 2023-09-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesverfassung garantiert unter anderem die Medienfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit.
Artikel 17 des Vorentwurfs vom 1. Februar 2023 zum internationalen Abkommen über den Umgang mit Pandemien sieht vor, dass die Unterzeichnerstaaten auch «Infodemien» bekämpfen müssen. Mit diesem Kofferwort bezeichnet man die bei einer Pandemie zu beobachtende Überflutung mit Informationen, von denen manche zuverlässig sind und andere nicht.
Könnte die Bekämpfung von Infodemien, wie sie der erwähnte Entwurf vorsieht, die Verbreitung wissenschaftlich belegter Informationen behindern?