23.7750 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Bei den jüngsten Ausschreitungen zwischen Eritreern in Stuttgart waren mutmasslich 63 Eritreer beteiligt, die in der Schweiz registriert sind.
- Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen haben diese Personen zu rechnen?
Werden sie an Deutschland ausgeliefert, wenn sie dort straffällig geworden sind und Deutschland sie vor Gericht möchte?
- Wenn nein, wieso nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Es lassen sich keine Angaben zu den strafrechtlichen Konsequenzen machen, da allfällige Straftaten in Deutschland verübt wurden und die deutschen Behörden für eine strafrechtliche Verfolgung zuständig sind.Straffällige Personen mit eritreischer Staatsangehörigkeit können von der Schweiz an Deutschland ausgeliefert werden, wenn Deutschland die Schweiz formell um Verhaftung zwecks Auslieferung ersucht und die Auslieferungsvoraussetzungen (wie etwa die beidseitige Strafbarkeit) erfüllt sind. Diese Voraussetzungen werden in jedem Einzelfall durch das Bundesamt für Justiz (BJ) geprüft. Gegen einen Auslieferungsentscheid des BJ steht der verfolgten Person die Beschwerde ans Bundesstrafgericht und ans Bundesgericht offen. Die verfolgte Person hat zudem die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren einer Auslieferung an Deutschland zuzustimmen. In diesem Fall ist keine formelle Auslieferungsentscheidung des BJ notwendig.