23.7782 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung kann widerrufen werden, wenn jemand erheblich oder wiederholt bzw. schwerwiegend gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat, diese gefährdet oder die innere oder äussere Sicherheit gefährdet. Ein Asylwiderruf ist grundsätzlich möglich, wenn ein Flüchtling für ein Verbrechen mit einer Strafandrohung von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt wird.
Ist der BR gewillt die Hürde für einen Entzug dieser Bewilligung zu senken?
Stellungnahme des Bundesrates
Anerkannte Flüchtlinge, denen in der Schweiz Asyl gewährt wird, haben einen Anspruch auf die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung. [DSS1]Dieser Anspruch endet, wenn die Asylgewährung widerrufen wird oder das Asyl erlischt. Die Niederlassungsbewilligung wird in der Regel nach einem Aufenthalt von zehn Jahren erteilt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wird die Asylgewährung widerrufen oder erlischt das Asyl, ist aufgrund der Bestimmungen im Ausländer- und Integrationsgesetz zu prüfen, ob ein Grund für den Widerruf der Bewilligung vorliegt. Dazu gehören falsche Angaben im Bewilligungsverfahren, Verurteilungen zu längerfristigen Freiheitsstrafen, schwerwiegende Verstösse gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, ein dauerhafter und erheblicher Bezug von Sozialhilfe sowie das rechtsmissbräuchliche Erschleichen des Bürgerrechts. Ein Widerruf der Bewilligung ist nur aus den im Gesetz abschliessend aufgezählten Gründen und der dazu entwickelten Praxis des Bundesgerichts möglich. Eine Änderung der bestehenden Rechtslage und der Praxis erscheint derzeit nicht erforderlich. Es gibt keine Bestrebungen, die Anforderungen für den Entzug einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung respektive für den Widerruf des Asyls infolge Straffälligkeit zu senken.