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23.7786 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Vor kurzem hat das SEM seine Praxis geändert und stuft afghanische Frauen als «besonders schützenswerte» Gruppe ein. Das bedeutet, dass Afghaninnen grundsätzlich Anrecht auf Asyl und eine B-Bewilligung haben.
- An welchem Datum wurde dieser Entscheid getroffen?
- Unterstützt der Gesamtbundesrat diesen Entscheid?
- Will der BR tatsächlich, dass Afghaninnen, die heute in sicheren Drittstaaten wie z.B. der Türkei leben, für einen Asylantrag in die Schweiz weiterreisen, weil sie hier mehr Geld erhalten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die vom SEM vorgenommene Praxisanpassung ist seit dem 17. Juli 2023 in Kraft. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2023 zur Interpellation 23.3041 die Praxis betreffend Asylgesuchen Afghanischer Frauen detailliert dargestellt. Das SEM ist dafür zuständig, das Asylgesetz und die Flüchtlingskonvention regelkonform anzuwenden. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags analysiert es die Situation in den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden und passt seine Asyl- und Wegweisungspraxis im Bedarfsfall an. Bei solchen Praxisanpassungen handelt es sich nicht um Gesetzesänderungen, sondern um Praxisänderungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Asylgesuchen. Das SEM wird weiterhin einzelfallspezifisch prüfen, ob Afghaninnen aus Drittstaaten die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird und sie in der Schweiz Asyl erhalten. Wir weisen darauf hin, dass Afghaninnen, die sich beispielsweise in einem Dublin- oder Rückübernahmeverfahren befinden, von der Praxisanpassung nicht betroffen sind.