23.7815 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der EU werden auf Grundlage des Pestizidrechts und des Ausschlussverfahrens für Pestizide mit hormonschädlichen Eigenschaften fünf endokrinschädliche Pestizidwirkstoffe (Asulam-Natrium, Benthiavalicarb, Clofentezin, Metiram and Triflusulfuron-methyl) vom Markt genommen.
- Werden diese Stoffe auch in der Schweiz eingesetzt?
- Wenn ja, in welchen Mengen?
- Übernimmt der Bund dieses Verbot?
- Wenn ja, ab wann und mit welcher Übergangsfrist?
- Wenn nein, warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die fünf Wirkstoffe Asulam, Benthiavalicarb, Clofentezin, Metiram and Triflusulfuron-methyl sind momentan in der Schweiz genehmigt. Für das Jahr 2022 wurden folgende Verkaufsmengen der genannten Wirkstoffe erhoben: 7.22 Tonnen (t) Asulam, 0.118 t Benthiavalicarb, 38.927 t Metiram und 0.081 t Triflusulfuron-methyl. 2022 wurde kein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clofentezin verkauft. Die Entscheide der EU zur Nichterneuerung der Genehmigungen der Wirkstoffe Benthiavalicarb, Triflusulfuron-methyl, Clofentezin und Metiram wurden im November 2023 publiziert. Die Schweiz übernimmt Entscheide der EU zur Nichterneuerung von Wirkstoffen gemäss den Vorgaben in Artikel 10 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV). Dies wird jeweils bei der halbjährlichen Anpassung des Anhangs 1 der PSMV umgesetzt, voraussichtlich im Sommer 2024. Dabei wird dieselbe Dauer für den Ausverkauf von Lagerbeständen und für die Verwendung der betroffenen Produkte wie in der EU festgelegt. Der Wirkstoff Asulam ist in der EU aktuell nicht genehmigt. Die EU hat zum Gesuch um Genehmigung dieses Wirkstoffs noch keinen Entscheid publiziert.