23.7825 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Nachdem das Parlament den Bundesrat gegen dessen Willen gezwungen hat, die überwiesene Motion Darbellay 11.3811 doch noch umzusetzen, liegt nun eine Vernehmlassungsvorlage vor. Eingeladen sind neben dem Obligatorium nach VlG Art. 4 ganze 5 Vertretungen der Versicherungswirtschaft aber keine der Versicherten.
Wie sollen die Ziele gemäss VlG Art. 2 erreicht werden können, wenn die Einladung derart einseitig erfolgt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Adressatenliste enthält die ständigen Adressaten sowie die von der federführenden Behörde bestimmten weiteren interessierten Kreise. Bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine obligatorische Unfallversicherung zu Gunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden unter anderem durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), den Kaufmännischer Verband Schweiz oder Travail.Suisse vertreten, die zu den ständigen Adressaten gehören. Bei den weiteren interessierten Organisationen handelt es sich um die Durchführungsorgane des UVG. Weiter können sich auch Nichteingeladene – Einzelpersonen und Organisationen – gleichermassen wie die angeschriebenen Organisationen an der Meinungsbildung beteiligen und Stellungnahmen einreichen. Die breite Öffentlichkeit wurde am 15. September 2023 durch die Medienmitteilungen des Bundesrates über die Eröffnung der Vernehmlassung informiert. Um das Anliegen der Frage aufzunehmen, hat das BAG verschiedene Verbände, die Versichertenanliegen vertreten, per Mail auf die Vernehmlassung hingewiesen. Zudem wird das BAG für die Zukunft prüfen, um welche Organisationen der Kreis der formell eingeladenen Organisationen erweitert werden soll.