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23.7843 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen müssen die Kantone genügend geeignete Plätze insbesondere für Menschen mit schweren Behinderungen schaffen. Doch das ist nicht in der ganzen Schweiz erfüllt.
1. Ist sich der Bund dieser Situation bewusst?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die direkt betroffenen Personen und ihre Angehörigen?
3. Falls nicht genügend geeignete Plätze vorhanden sind: Können die Kosten für die ambulante Betreuung in Rechnung gestellt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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