23.7849 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Platzmangel in Jugendpsychiatrien und Heimen ist eklatant, zahlreiche Betreuungs- und therapiebedürftige Jugendliche werden von der KESB als ordentliche Kindesschutzmassnahme - teils bis zu 7 Monate - ins Gefängnis platziert, so Recherchen von SRF. Sie besuchen dort weder Schule noch Therapie.
- Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen Fällen?
- Ist er der Ansicht, dass diese Jugendlichen gemäss Bundesrecht Art. 310 ZGB «in angemessener Weise» untergebracht sind?