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23.7876 · Fragestunde. Frage · 2023-12-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Einsetzungsverfügung umfasst die eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung maximal 15 Mitglieder. Am 22.11.23 hat der Bundesrat aber 17 Mitglieder in die Kommission gewählt.
Ich bitte den Bundesrat um eine Begründung dieser Erhöhung.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Vorbereitung der Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Kommissionen für die Amtsdauer 2024-2027 wurden von der Eidg. Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) neun neue Mitglieder vorgeschlagen. Im Hinblick auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Kommission hat der Bundesrat auf Antrag des UVEK zwei weitere Kommissionsmitglieder gewählt. Mit diesen insgesamt elf Neuwahlen umfasst die EKLB vorübergehend 17 Mitglieder und die Einsetzungsverfügung wurde vom Bundesrat entsprechend angepasst. Ende 2024 werden zwei Mitglieder zurücktreten, weil sie die maximale Amtsdauer von zwölf Jahren erreichen. Damit wird die EKLB ab 2025 wiederum 15 Mitglieder umfassen.Alt Nationalrat Walter Wobmann und Olivier Fantino bringen dank ihrer langjährigen Erfahrung und hohen Fachkompetenz in den Bereichen Motorradverkehr, Busunternehmungen und öffentlicher Verkehr resp. als Geschäftsführer von Strasse Schweiz insbesondere die Anliegen des Strassenverkehrs in die von der Kommission zu gewährleistende unabhängige und ausgewogene Sicht auf die Lärmbekämpfung ein.