23.7895 · Fragestunde. Frage · 2023-12-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bei digitalen Dienstleistungen will der Bundesrat gemäss Vorschlag der BehiG-Teilrevision einen Minimalstandard erlassen, bei allen anderen Dienstleistungen nicht.
Wie begründet es sich, dass für sämtliche analogen Dienstleistungen keinerlei solche Standards gesetzt werden können?
Stellungnahme des Bundesrates
Standards, welche in angemessener Weise den unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen, bestehen heute mit Ausnahme der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit nicht. Bei den Dienstleistungen ist nicht zuletzt auf die Vielzahl von Dienstleistungen sowie die je nach Behinderung unterschiedlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit solcher Dienstleistungen zurückzuführen. Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten ermöglicht es jedoch das vom Bundesrat gleichzeitig beschlossene Schwerpunktprogramm «Arbeit» und «Dienstleistungen», Massnahmen zu entwickeln und zu erproben, welche die künftige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erleichtern. Es ist davon auszugehen, dass sich somit in der Praxis best practices und Standards herausbilden werden.