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23.7899 · Fragestunde. Frage · 2023-12-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Bericht im "Zürcher Unterländer" vom 9.12.2023 wurden im letzten Jahr 204 Sonderbewilligungen für Flüge nach 23.30 Uhr erteilt. Bei 162 von diesen Flügen während der Nachtflugsperre handelte es sich nicht um Notfalleinsätze, sondern um Linien- und Charterflüge:
- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das BAZL die Oberaufsicht über diese von der FZAG erteilten Sonderbewilligungen zufriedenstellend ausübt?
- Warum werden über die Verstösse gegen die Nachtflugsperre keine Statistiken geführt?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Zürcher Amt für Mobilität überwacht gestützt auf das kantonale Flughafengesetz die Erteilung der Ausnahmebewilligungen durch den Flughafen Zürich. Besteht der Verdacht einer unrechtsmässigen Bewilligung, klärt das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ab, ob ein Verstoss vorliegt. Falls ein Flug nach 23.30 Uhr bewilligt wurde, obwohl es sich nicht um eine ausserordentliche und unvorhergesehene Situation gehandelt hatte, spricht das BAZL eine Busse aus. Das Amt für Mobilität meldete dem BAZL in den letzten zwei Jahren einzelne Verdachtsfälle. Das BAZL erkannte darin indessen keine Verletzungen von geltendem Recht. Dem Bundesrat liegen keine Anhaltspunkte vor, wonach das BAZL die Prüfungen nicht korrekt vorgenommen hätte.Sämtliche Ausnahmen von der Nachtflugsperre werden im Lärmbulletin des Flughafens Zürich monatlich publiziert. Über die Verstösse gegen die Nachtflugsperre existiert keine Statistik.