23.7907 · Fragestunde. Frage · 2023-12-11
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Grundlage der «berechneten» Lärmimmissionen des F-35A bilden bloss zwölf Testflüge – alle in Payerne und alle ohne Nachbrenner.
- Wie soll die Bevölkerung in Meiringen dem Ergebnis vertrauen, fliessen doch keine Nachbrenner-Messungen und keine aus der Region in die «Modellierung» ein?
- Wird die empirische Grundlage der Lärmkataster und UVP mit weiteren F-35A-Lärm-Testflügen erweitert werden?
- Wer kann die Betriebsreglemente mit Beschwerde anfechten?
- Wann und wie breit wird darüber informiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Teilfrage 1 und 2:
Die Lärmmessungen der Empa in der Umgebung des Flugplatzes Payerne dienen als Grundlage für die Erstellung der Modelle und der Berechnung der Lärmkurven in Übereinstimmung mit der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Dabei wurden auch Starts mit Nachbrenner gemessen. Die Fluglärmmessungen und -berechnungen der Empa entsprechen dem neusten Stand der Wissenschaft. Der Ort der Lärmmessungen ist für die Berechnung der Modelle nicht relevant: Die Empa hat das verwendete Modell und die Modellrechnungen auch für zivile Flugplätze mehrfach erfolgreich validiert und gezeigt, dass sich die Resultate auf verschiedene Flugplätze übertragen lassen. Die lokalen Gegebenheiten wie die Topografie werden in den Berechnungen spezifisch berücksichtigt. Zusätzliche Testflüge zur Lärmmessung sind nicht nötig. Die Einführung des F-35A wird hingegen durch weitere Messungen der Empa begleitet werden, dies zur Umsetzung der in der LSV vorgesehenen Kontrollen.
Zu Teilfrage 3:
Kantone, Gemeinden und Bevölkerung haben die Möglichkeit zu Einsprachen, wenn das Betriebsreglement im Rahmen des militärischen Plangenehmigungsverfahrens öffentlich aufgelegt wird. Dieses Verfahren wird mit einer Verfügung des VBS abgeschlossen, die beim Bundesverwaltungsgericht anfechtbar ist.