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23.7912 · Fragestunde. Frage · 2023-12-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Antwort 23.7824 lassen die Qualitätsmängel bei PMEDA keine Rückschlüsse auf die Qualität der Gutachtenden zu.
Angenommen die gleichen Sachverständigen der PMEDA würden eine polydisziplinäre Abklärungsfirma PMEDA 2 (oder mit anderem Namen) gründen, würde das BSV auch mit dieser Firma einen Vertrag abschliessen und würde die IV dann wieder poly- und bidisziplinäre Aufträge an PMEDA 2 erteilen, wenn die formalen Voraussetzungen dafür erfüllt wären?

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Gutachterstelle mit der gleichen Trägerschaft wie bei der PMEDA AG wird nicht zugelassen werden. Bei Gesuchen um Zulassung als Gutachterstelle prüft das BSV im Einzelfall die Anforderungen aus der Tarifvereinbarung wie auch die bundesrechtlichen Anforderungen an die Sachverständigen. Sind diese erfüllt, werden nach einer Zulassung die ersten 5 Gutachten einer Qualitätskontrolle unterzogen. Sollten die entsprechenden Gutachten die Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllen, so kann das BSV den Leistungserbringer so lange von der Vergabe weiterer Gutachtensaufträge ausschliessen, bis eine vereinbarungsgemässe Gutachtenserstellung sichergestellt wird.