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23.7916 · Fragestunde. Frage · 2023-12-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat stellte im März 2023 in Aussicht zu prüfen, ob das selbstbestimmte Wohnen von Menschen mit Behinderungen mit einer Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) verbessert werden kann. In der am 8.12.2023 in die Vernehmlassung geschickten Teilrevision des BehiG sind keine Massnahmen zum Wohnen vorgesehen.
Wie gedenkt der Bundesrat die freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts sowie zugängliche und erschwingliche Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zu fördern?

Stellungnahme des Bundesrates

Ein Gutachten, dass in Erfüllung des Prüfauftrags des Bundesrats in Auftrag gegeben wurde, zeigt auf, dass neben anderen Massnahmen auch eine Anpassung des im BehiG festgelegten Mindeststandards an die Zugänglichkeit von Wohnbauten an die kantonalen Regelungen einen Beitrag leisten könnte. Im Rahmen des Schwerpunktprogrammes «Wohnen» werden Bund und Kantone, in Zusammenarbeit auch mit Behindertenorganisationen, diese und weitere Möglichkeiten zur Förderung der freien Wahl der Wohnform und des Wohnorts vertieft eruieren.