23.7947 · Fragestunde. Frage · 2023-12-12
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Eine Firma mit Sitz in der Schweiz hat Kontakte zu türkischen Behörden vermittelt, die mittels korrupten Handlungen Haftbefehle ausgestellt haben. Diese haben in der Folge in der Schweiz zur Gutheissung des Asylgesuches geführt.
- Wie viele Personen haben in den letzten 10 Jahren mit einem Haftbefehl aus der Türkei ihr Asylgesuch begründet?
- Wie viele Antragsteller haben so einen Flüchtlingsstatus erhalten?
- Welchen Anteil nehmen diese positiven Beschiede an allen türkischen Asylgewährungen ein?
Stellungnahme des Bundesrates
Das SEM hat von den in den Fragen beschriebenen Vorgängen Kenntnis und prüft eingereichte Beweismittel unter diesem Aspekt. Die Begründung von Asylgesuchen sowie allfällig eingereichte Beweismittel werden statistisch aber nicht erfasst, weshalb entsprechende Auswertungen nicht möglich sind und die diesbezüglichen Fragen nicht beantwortet werden können. Im Asylverfahren eingereichte Dokumente werden vom SEM in jedem Einzelfall einer Analyse unterzogen. Wo sich gestützt auf die Dokumentenanalyse herausstellt, dass das Dokument gefälscht ist, und keine anderen Gründe oder Beweismittel vorhanden sind, welche das Asylgesuch stützen könnten, lehnt das SEM das entsprechende Asylgesuch ab und ordnet grundsätzlich den Vollzug der Wegweisung aus der Schweiz an. Wenn bei Asyldossiers von Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden war, konkrete Hinweise auf einen Widerrufstatbestand bestehen, so eröffnet das SEM ein Widerrufsverfahren. Dies gilt allgemein im Asylverfahren und kommt auch bei anerkannten türkischen Flüchtlingen zur Anwendung.