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24.051 · Geschäft des Bundesrates · 2024-05-08

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Zusammenfassung

Bericht vom 8. Mai 2024 über die im Jahr 2023 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge

Ausgangslage

Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von den Departementen, den Gruppen oder den Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Der vorliegende Bericht betrifft die im Laufe des Jahres 2023 abgeschlossenen Verträge.

Jeder bilaterale oder multilaterale Vertrag, den die Schweiz im Berichtsjahr ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat, dem sie beigetreten ist oder der im Berichtsjahr vorläufig anwendbar war, wird kurz dargestellt. Die der parlamentarischen Genehmigung unterliegenden Verträge sind von der Pflicht zur Berichterstattung nicht betroffen und sind daher im vorliegenden Bericht nicht enthalten.

Diejenigen Kategorien, die eine grosse Anzahl Abkommen aufweisen, werden in einer Tabelle zusammengefasst, welche die wesentlichen Angaben kurz und nach Rechtsgrundlage gegliedert auflistet: Vertragspartner, Inhalt des Abkommens, Abschlussdatum und Kosten. Die Darstellung für alle anderen Abkommen enthält eine Zusammenfassung des Inhalts sowie kurze Darlegungen der Gründe für den Abschluss, der durch die Umsetzung zu erwartenden Kosten, der gesetzlichen Grundlage der Genehmigung sowie der Modalitäten für Inkrafttreten und Kündigung. Die Änderungen bereits bestehender Verträge und die Kündigungen von Verträgen durch die Schweiz werden in einem gesonderten Teil in Tabellenform ausgewiesen.

Verhandlungen

Debatte im Nationalrat, 09.09.2024

Kenntnisnahme

Debatte im Ständerat, 10.12.2024

Kenntnisnahme