E-ID. Wieso dürfen sich Volk, Journalisten und Parlamentarier nicht ausreichend informieren?
24.1001 · Anfrage · 2024-03-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bund wollte nach der verlorenen Abstimmung zur E-ID mit Transparenz beim neuen Anlauf Vertrauen gewinnen. Nun wurden nur zur Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen des Online-Verifikationsverfahren sehr hohe Hürden gesetzt (Nachweise, NDA, Konventionalstrafe). Weshalb?
Wie denkt der Bundesrat damit das Vertrauen der Bevölkerung für eine allfällige Referendumsabstimmung gewinnen zu können?
Wie kann ein Parlamentarier diese Unterlagen einsehen und mit Fachpersonen straffrei darüber beraten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die auf dem Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (simap.ch) am 22. Februar 2024 veröffentlichte Ausschreibung "Online Verifikation für die E-ID" umfasst den Ausschreibungsgegenstand, die Rahmenbedingungen sowie sämtliche Evaluationskriterien. Diese Informationen sind für eine Anbieterin ausreichend für den Entscheid, ein Angebot einzureichen oder darauf zu verzichten.Die Ausschreibungsunterlagen enthalten Informationen zum Fachsystem der Staatlichen Identitätsstelle (SID) sowie Architekturdokumente zur Betriebsumgebung des ISC-EJPD. Gemäss dem hier relevanten Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept (ISDS-Konzept) steht die Fachapplikation der SID unter hohem Schutz und einige Dokumente des ISC-EJPD werden als «Intern» klassifiziert. Zur Gewährleistung des Schutzes dieser Informationen hat sich das Bundesamt für Polizei fedpol entschieden, die vollständigen Ausschreibungsunterlagen nur gegen Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung abzugeben; potentielle Anbieterinnen müssen zudem nachweisen, dass sie im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes tätig sind.2. Dem Bundesrat ist es ein zentrales Anliegen, das Vertrauen der Bevölkerung in die E-ID aktiv zu fördern. Dieses Vertrauen wird durch einen kontinuierlichen Dialog mit den interessierten Kreisen über die Ausrichtung des Projekts und die technische Umsetzung der Vertrauensinfrastruktur gefördert. Auch die Bevölkerung wird laufend über die wichtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem E-ID-Projekt informiert.3. Die Mitglieder der eidgenössischen Räte haben gestützt auf Artikel 7 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) umfassende Informationsrechte gegenüber Bundesrat und Bundesverwaltung. Sie haben Anspruch darauf, über jede Angelegenheit des Bundes Auskunft zu erhalten und Unterlagen einzusehen, soweit dies für die Ausübung des parlamentarischen Mandates erforderlich ist.Die sicherheitstechnischen Detailanforderungen zur Integration des zu liefernden Produkts in die Betriebsumgebung des ISC-EJPD sind nur für Teilnehmerinnen im Vergabeverfahren von Relevanz und können aus Sicherheitsgründen nicht offen gelegt werden. Dies ist vergleichbar mit der in Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG; SR 172.019) vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausnahme, wonach aus Sicherheitsüberlegungen die Veröffentlichung des Quellcodes von Software ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.Hingegen ist fedpol bereit, namentlich interessierten Parlamentarierinnen und Parlamentariern nach Abschluss des Verfahrens vor Ort einen Einblick in die Unterlagen zu gewähren.