24.1045 · Anfrage · 2024-09-27
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Präambel
Im Schlussakt des Wiener Kongresses von 1815 wurde die immerwährende Neutralität der Schweiz anerkannt und garantiert. In der Erklärung vom 20. März 1815 heisst es im Originaltext: Les Puissances […], ayant reconnu que l’intérêt général réclame en faveur du Corps helvétique l’avantage d’une neutralité perpétuelle […]. Diese Neutralität wurde vom Bundesrat am 31. August 1939 bekräftigt, als er beim Ausbruch des 2. Weltkriegs in seiner Neutralitätserklärung erklärte, die Neutralität aufrechtzuerhalten und zu wahren, welche durch die Verträge von 1815 und die sie ergänzenden Abmachungen als im wahren Interesse der gesamten europäischen Politik liegend angesehen wurden.
Dennoch wird in aktuellen sicherheitspolitischen Berichten, wie dem „Bericht der Studienkommission für Sicherheitspolitik“ vom August 2024, kaum auf diese historischen Verpflichtungen Bezug genommen.
Hat die internationale Gemeinschaft das Abkommen von 1815 jemals gekündigt oder dessen Gültigkeit infrage gestellt? Da der Bundesrat in seiner Neutralitätserklärung vom 31. August 1939 formell auf dieses Abkommen Bezug nahm, scheint es bis mindestens zu diesem Zeitpunkt noch gültig gewesen zu sein.
Wie beurteilt der Bundesrat die Relevanz der 1815 eingegangenen Neutralitätsverpflichtungen der Schweiz im Kontext der heutigen Sicherheitslage? Sind die Grundsätze des Wiener Kongresses weiterhin gültig?
Sieht der Bundesrat keinen engen Zusammenhang zwischen Neutralität und Sicherheit, im Sinne, dass eine verminderte Neutralität und eine stärkere Ausrichtung auf eine kriegführende Partei oder Allianz die Sicherheit der Schweiz gefährden könnten?
Wie bewertet der Bundesrat die Rolle der Schweiz in internationalen Krisensituationen und humanitären Operationen unter Berücksichtigung der im 21. Jahrhundert entwickelten Neutralität?
Hat die teilweise Annäherung der Schweiz an westliche Positionen die internationale Wahrnehmung der schweizerischen Neutralität beeinträchtigt und könnte dies zum aktuellen Spannungszustand beigetragen haben?
Könnte der Vor-Konflikt-Zustand, in dem sich auch die Schweiz laut dem Bericht befindet, mit einer reduzierten Neutralitätspolitik und der Ausrichtung auf gemeinsame westliche Werte zusammenhängen?
Die vorliegende Anfrage wurde zusammen mit Herrn RA und Notar Niccolò Salvioni von Locarno vorbereitet.
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1: Die Deklaration von Wien vom 20. März 1815 ist Teil der damaligen Friedensverträge unter den europäischen Grossmächten. Die Verträge wurden nie formell gekündigt, sind aber seither durch neue völkerrechtliche Abkommen überlagert worden. Für die dauernde Neutralität der Schweiz sind sie völkerrechtlich weiter ein wichtiger Ausgangspunkt. Bedeutsam ist heute aber vor allem, dass die Neutralität seither wiederholt von der gesamten Staatengemeinschaft anerkannt wurde (zuletzt beim UNO-Beitritt 2002). Daraus ergibt sich der völkergewohnheitsrechtliche Status der dauernden Neutralität der Schweiz.Frage 2: Die Grundlagen von 1815 betreffen den Status der dauernden Neutralität. Die konkreten Rechte und Pflichten von neutralen Staaten sind hingegen in den Haager Abkommen von 1907 festgehalten (SR 0.515.21 und 0.515.22). Darüber hinaus stellen sie teils Völkergewohnheitsrecht dar.Frage 3: Der Bundesrat hat stets betont, dass die Neutralität nicht als Selbstzweck zu verstehen ist, sondern als Mittel zur Wahrung der Unabhängigkeit und der übergeordneten Interessen des Landes. Er hat sein Neutralitätsverständnis mit Blick auf diese Interessen regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Frage 4: In internationalen Krisen und humanitären Operationen beteiligt sich die Schweiz mit humanitären Aktivitäten und guten Diensten. Die Neutralität ist grundsätzlich keine unverzichtbare Voraussetzung dafür, trägt aber dazu bei, dass die Schweiz als glaubwürdige Akteurin wahrgenommen wird. Fragen 5 und 6: Als neutraler Staat darf die Schweiz einen völkerrechtswidrigen Krieg verurteilen oder Sanktionen ergreifen, um ihre Interessen – wie namentlich die Aufrechterhaltung einer friedlichen internationalen Ordnung – zu schützen. Solche Entscheide können einen Einfluss darauf haben, wie der betroffene Staat die Neutralität der Schweiz wahrnimmt. Wie der Imagemonitor 2024 von Präsenz Schweiz (https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/landeskommunikation/monitoring-analyse.html) zeigt, wird die Neutralität der Schweiz global betrachtet positiv beurteilt, wobei sich eine geografische Bruchlinie erkennen lässt: In Asien, dem Nahen und Mittleren Osten, Afrika und Lateinamerika ist die Wahrnehmung der Schweizer Neutralität überwiegend positiv. In Europa und im angelsächsischen Raum hingegen hat das Verständnis für die Schweizer Neutralität abgenommen. Es ist eine wichtige Aufgabe der Schweizer Diplomatie, den Nutzen der Neutralität und ihren Beitrag für die internationale Ordnung greifbar zu machen.