24.3004 · Motion · 2024-01-18
Departement des Innern
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, mit Blick auf die ökonomische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit für alle Generationen eine Gesetzesänderung mit dem Ziel vorzulegen, die Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge abzuschaffen.
Dabei sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
1. Die Hinterlassenenrenten (Waisenrenten) und Kinderrenten bei Invalidität eines Elternteils sind unbestritten und weiterhin zu gewährleisten. Der Besitzstand von Personen mit Kinderrenten der IV ist bei Erreichen des Referenzalters weiterhin gewährleistet.
2. Bereits laufende Alterskinderrenten sind bis zum Ende der Anspruchsvoraussetzungen (Alter oder Ausbildung) weiter auszurichten. Für diese ist aber die Transparenz über die Auszahlungen und die Prävention für allfälligen Missbrauch zu verbessern.
3. Es ist eine Regelung bei den Ergänzungsleistungen zu finden, um Rentnerinnen und Rentner mit Kindern zusätzlich zu unterstützen.
Eine Minderheit (Weichelt, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Marti Samira, Mettler, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Die steigenden Kosten für Alterskinderrenten belasten die Nachhaltigkeit der Altersvorsorge und sind diskriminierend. Die Kosten für diese Kinderrenten sind in den letzten zwanzig Jahren stark gestiegen und betragen allein in der AHV jährlich mehr als 230 Millionen Franken. Weit über 90 Prozent der Renten fliessen heute an Männer; denn nur wenige Frauen werden mit über 50 Jahren noch Mutter. Die Alterskinderrenten diskriminieren zudem junge Familien, weil Eltern im AHV-Alter gegenüber Eltern im Erwerbsalter mit Kinderzulagen in vielen Fällen bessergestellt werden. Die Alterskinderrenten bevorteilen zudem AHV-Beziehende mit gutem Einkommen gegenüber Menschen mit geringerem Einkommen, da sie von der Rentenhöhe der Eltern abhängen. Die Kinderrenten untergraben daher die Solidarität zwischen den Generationen und wirken mehrfach diskriminierend.
Um die Situation für Eltern mit Unterhaltspflichten nach Renteneintritt zu verbessern, soll die Ergänzungsleistung erhöht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Motion zu einer Besserstellung für Eltern im AHV-Alter mit tiefen Renten führen wird.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren mehrmals eine Aufhebung der Kinderrenten geprüft und stets abgelehnt. In Erfüllung des Postulats 16.3910 «Kinderrenten der ersten Säule vertieft analysieren» wurde eine Studie durchgeführt, um die wirtschaftlichen Verhältnisse von Bezügerinnen und Bezüger von Kinderrenten zu analysieren. In der Botschaft zur Reform AHV 21 (BBl 2019 6335) kam der Bundesrat gestützt auf diese Studie zum Schluss, dass die Kinderrenten erstens einen Beitrag dazu leisten, dass die rentenauslösenden Kinder nicht häufiger in einem wirtschaftlich leistungsschwachen Umfeld leben müssen, als dies für Kinder von jüngeren Eltern, die das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, vorkommt. Zweitens ist davon auszugehen, dass bei einem Wegfall der AHV- und BV-Kinderrenten die Chancen für einen Teil der jungen Erwachsenen mit Eltern im Rentenalter sinken würden, eine längere Ausbildung zu absolvieren, sofern die Eltern den damit einhergehenden Einkommensverlust nicht durch andere Einkommensquellen wie z.B. die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit kompensieren können. Der Bundesrat hat die Aufhebung der Kinderrenten nun im Rahmen der Revision der Hinterlassenenrenten, deren Vorentwurf sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, erneut geprüft und ist zu denselben Schlussfolgerungen gelangt. Der Bundesrat wurde beauftragt, dem Parlament bis zum 31. Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für den Zeitraum 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Die Thematik der Kinderrenten wird in diesem Rahmen erneut geprüft.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.