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24.3026 · Interpellation · 2024-02-26

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich Abkommen geschlossen, damit Schweizer Bürger, die zusätzlich eine andere Staatsangehörigkeit haben unter gewissen Bedingungen in der Schweiz keinen Militärdienst leisten müssen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre militärischen Pflichten im Land ihrer zweiten Staatsangehörigkeit erfüllen.

Gemäss Medienberichten wird in Frankreich bereits der Besuch eines militärischen Einführungstags (Journée défense et citoyenneté) als Erfüllung der Militärpflicht anerkannt, denn gemäss dem entsprechenden Abkommen würden auch die Vorbereitungen für die Wehrpflicht als Militärdienst gelten, unabhängig von ihrer Dauer. Jedes Jahr würden deshalb rund 800 Schweizerisch-französische Doppelbürger den Schweizer Militärdienst vermeiden.

In einer Zeit, wo aufgrund der internationalen Lage eine funktionsfähige und glaubwürdige Landesverteidigung an Bedeutung gewinnt, ist es nicht akzeptabel, dass Doppelbürger durch Schlupflöcher die Wehrpflicht umgehen können.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Bestätigt der Bundesrat diese Art von legaler Wehrpflichtvermeidung für Schweizerisch-französische Militärdienstpflichtige und wenn ja, wie viele solche Fälle gab es in den letzten 5 Jahren?

  2. Ist der Bundesrat bereit, mit Frankreich das entsprechende bilaterale Abkommen zu ändern, um die Bevorteilung der Doppelbürger beim Militärdienst zu vermeiden?

  3. Welche Voraussetzungen müssen Doppelbürger von Deutschland, Italien und Österreich erfüllen, damit sie keinen Militärdienst in der Schweiz leisten müssen?

Stellungnahme des Bundesrates

Artikel 5 des Militärgesetzes (SR 510.10) sieht vor, dass Schweizer, die das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllen oder Ersatzleistungen erbracht haben, in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig sind. Zudem kann der Bundesrat mit anderen Staaten Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Erfüllung der Militärdienstpflicht von Doppelbürgern abschliessen. Bis heute hat der Bundesrat mit sieben Staaten solche Vereinbarungen geschlossen, unter anderem mit Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich. Diese Vereinbarungen dienen der Rechtssicherheit der Doppelbürger. Mit Frankreich besteht seit 1997 ein solches Abkommen (SR 0.141.134.92). Französisch-schweizerische Doppelbürger, die an der «Journée défense et citoyenneté» teilnehmen, haben ihre militärischen Pflichten nach französischem Recht erfüllt. Es ist nicht Sache der Schweiz, Art oder Umfang der militärischen Pflichten in einem anderen Land zu beurteilen oder zu kritisieren. In den Jahren 2019-2023 haben sich 4004 Doppelbürger entschieden, den Dienst in Frankreich zu leisten.Eine Überarbeitung der bestehenden Vereinbarungen ist nicht vorgesehen. Das bisherige System hat sich bewährt.Ein schweizerisch-deutscher Doppelbürger muss, um in der Schweiz vom Dienst befreit zu werden, seine Dienstpflicht in Deutschland erfüllen oder einen gleichwertigen Dienst absolvieren, wie der freiwilliger Wehrdienst, der Bundesfreiwilligendienst, der Zivilschutz oder der Katastrophenschutz.Ein schweizerisch-italienischer Doppelbürger wird in der Schweiz vom Dienst nur befreit, wenn er in Italien auch tatsächlich einen gleichwertigen freiwilligen Dienst geleistet hat wie zum Beispiel ein Zivildienst (Servizio Civile) oder ein Dienst bei den italienischen Streitkräften.Österreich kennt weiterhin die obligatorische Wehrpflicht. Ein österreichisch-schweizerischer Doppelbürger wird nur dann von seinem Dienst in der Schweiz befreit, wenn er seine Dienstpflicht in Österreich geleistet hat.