24.3078 · Motion · 2024-03-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Mit dieser Motion verlange ich, dass die Pflicht für Landwirtschaftsbetriebe, die digitale Plattform Digiflux zu verwenden, aufgehoben wird.
Begründung
In ganz Europa, auch in der Schweiz, protestieren die Landwirtinnen und Landwirte gegen die administrative Belastung, die Bürokratie und die Kontrollen, denen sie ausgesetzt sind. Die Belastung nimmt exponentiell zu. Sie können nicht mehr.
Gleichzeitig stagniert das landwirtschaftliche Einkommen und dies, obwohl die sonstigen Aufwände ständig zunehmen. Das Einkommen reicht zur Deckung all dieser Kosten nicht aus. Dass dem Bauernstand systematisch neue Auflagen aufgebürdet werden, ist nicht mehr tragbar. Die neuen Pflichten, die den Landwirtinnen und Landwirten ab dem 1. Januar 2025 auferlegt werden, darunter die Pflicht, die Plattform Digiflux zu verwenden, müssen umgehend aufgeschoben werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Parlament hat am 19. März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (AS 2022 263) verabschiedet. Mit der Begründung, dass das Gesetz wirksame Massahmen im Bereich Pflanzenschutzmittel und Nährstoffverluste vorsieht, hat es die Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung (Trinkwasserinitiative) und die Volksinitative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizid-Initiative) zur Ablehnung empfohlen. Nebst Zielen zur Reduktion der Risiken im Pflanzenschutz und zur Verminderung von Nährstoffverlusten sieht das Gesetz Mitteilungspflichten für Nährstofflieferungen und Pflanzenschutzmittel vor (Art. 164a und 164b Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR 910.1). Mit den Art. 165f Abs. 1 und 165fbis Abs. 1 LwG wird der Bund zudem beauftragt, ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zu Nährstoffverschiebungen zu betreiben. Mit der digitalen Plattform digiFLUX setzt der Bundesrat diesen Parlamentsauftrag um.Die mit digiFLUX erfassten Daten dienen der regionalen Bilanzierung von Nährstoffüberschüssen und der Bestimmung der Risiken des Pflanzenschutzes in verschiedenen Anwendungsbereichen. Im Vertrauen darauf, dass die vom Parlament beschlossenen Massnahmen den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern hinreichend gewährleisten, haben Volk und Stände die Trinkwasserinitiative und Pestizid-Initiative am 13. Juni 2021 abgelehnt. Aus Sicht des Bundesrates würde es gegen Treu und Glauben verstossen, die Beschlüsse des Parlaments nach der Abstimmung wieder rückgängig zu machen.Was den administrativen Aufwand betrifft, wird bei der Entwicklung von digiFLUX darauf geachtet, dass der Aufwand für alle von der Mitteilungspflicht Betroffenen so gering wie möglich ausfällt. Die künftigen Nutzerinnen und Nutzer sind in das Projekt einbezogen. Die Erfassung der Anwendungen im Pflanzenschutz wurde auf 2027 verschoben. Während einer mehrjährige Übergangsphase mit einer stark vereinfachten Mitteilungspflicht wird den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit gegeben, sich mit den digitalen Aufzeichnungen vertraut zu machen. Nach dieser Übergangsphase wird die Anwendung von PSM dem Willen des Gesetzgebers entsprechend erfasst werden (vgl. BBI 2020 6523, S. 6550-6551). Die Landwirtschaftsbetriebe müssen für den Vollzug der Direktzahlungen zudem bereits heute Aufzeichnungen zum Pflanzenschutz und zur Düngung vornehmen. Im Vergleich dazu sind mit digiFLUX folgende administrative Entlastungen für die Landwirtschaftsbetriebe vorgesehen:- Die Menge der verwendeten Produktionsmittel wird über den Verkauf vom Handel erhoben. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen künftig keine Daten mehr liefern.- Für die Erfassung der Anwendungen im Pflanzenschutz werden als Grundlage bereits deklarierte Daten aus dem Vollzug der Direktzahlungen genutzt.- Die Daten aus der Mitteilungspflicht werden zur administrativen Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe im Vollzug beitragen. So ist die Einführung einer digitalisierten Nährstoffbilanz geplant, die aufwändige Aufzeichnungspflichten massiv vereinfacht.Wer beruflich oder gewerblich Pflanzenschutzmittel verwendet, muss gemäss Art. 165fbis Abs. 2 LwG deren Verwendung im Informationssystem, somit in digiFLUX, erfassen. Dieser Mitteilungspflicht unterliegen sämtliche professionellen Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln (Landwirtschaft, Gartenbau, Gemeinden, Forstwirtschaft, Bahnbetreiber etc.). Eine Ausnahme für die Landwirtschaft wäre eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Bei einer Annahme der Motion müsste das LwG entsprechend angepasst werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.