24.3110 · Postulat · 2024-03-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist ein Insekt, das 2004 auf europäischem Boden und 2017 in unserem Land im Jurabogen nachgewiesen wurde. Dieses Insekt breitet sich in Europa und nun auch in der Schweiz rasch aus.
Seine Stiche verursachen beim Menschen Schmerzen, die mit den durch die Stiche der Europäischen Hornisse ausgelösten Schmerzen vergleichbar sind. Die Asiatische und die Europäische Hornisse sehen auch ähnlich aus.
Vor allem aber ist die Asiatische Hornisse schädlich für das gesamte Ökosystem und insbesondere für Bienenvölker. Asiatische Hornissen vermehren sich über Primär- und Sekundärnester, bevor sie Bienen angreifen.
Die Schäden, die die Asiatische Hornisse insbesondere an Bienenvölkern anrichtet, sind umso problematischer, als die Bienen eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt spielen, da sie fast die gesamte Bestäubung übernehmen.
Die Asiatische Hornisse wird vom Bundesamt für Umwelt als invasive gebietsfremde Art eingestuft, die nachweislich Umweltschäden verursacht. Aber nach unseren Informationen scheint sie noch nicht nach den internationalen Standards der Klassifikationen EICAT (Environmental Impact Classification of Alien Taxa) und SEICAT (Socio-Economic Impact Classification of Alien Taxa) klassifziert worden zu sein.
Aus rechtlicher Warte sind die Kantone für die Überwachung der quantitativen Entwicklung dieses Raubtiers und für die Bekämpfung mit dem Ziel seiner Ausrottung - insbesondere durch die Zerstörung von Nestern - zuständig.
Angesichts der Gefahren, die von der Asiatischen Hornisse ausgehen, erscheint es dennoch wünschenswert, dass der Bund zumindest teilweise die Ausbreitung dieses schädlichen Insekts verfolgt und die Möglichkeit prüft, Imkerinnen und Imker für die finanziellen Verluste zu entschädigen, die ihnen durch die Schäden entstehen, die die Asiatische Hornisse an ihren Bienenstöcken verursacht.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat:
1. Einen knappen Bericht über die ökologischen und wirtschaftlichen Schäden, die durch die Asiatische Hornisse verursacht werden, zu erstellen.
2. Die Möglichkeit zu prüfen, Imkerinnen und Imker zu entschädigen, die von diesem Insekt heimgesucht werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Invasivität der asiatischen Hornisse sowie die Bedrohung, die ihre Ausbreitung insbesondere für die Imkerei und die Honigbienen darstellt, sind unbestritten. Die Kantone sind verantwortlich für die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten (Art. 52 Abs. 1 Freisetzungsverordnung, FrSV; SR 814.911); der Bund kann solche Arten überwachen und die kantonalen Bekämpfungsmassnahmen, wenn erforderlich, koordinieren (Art. 52 Abs. 3 FrSV). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) finanziert seit dem ersten Fund von asiatischen Hornissen 2017 die Verbreitungskarte von Infofauna. Diese Überwachungsdaten zeigen, dass die Ausbreitung 2023 zugenommen hat. Zur Unterstützung der Kantone bei der Bekämpfung der asiatischen Hornisse finanziert das BAFU 2023-2025 Ausbildungsmassnahmen der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) und des Bienengesundheitsdienstes mit. Das BAFU hat zudem einen runden Tisch ins Leben gerufen und arbeitet bei der Koordination der kantonalen Bekämpfungsmassnahmen eng mit der Fachgruppe invasive gebietsfremde Organismen der KVU zusammen. Ferner prüft das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), ob und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen vom Verbot des Einsatzes von Bioziden im Wald zur Bekämpfung invasiver Organismen wie der Asiatischen Hornisse geschaffen werden sollen (siehe hierzu auch die Antwort des Bundesrates auf die Motion 23.3998 Hegglin Peter). Aus den umweltrechtlichen Haftungsbestimmungen lassen sich für Nutztierhalterinnen und -halter, einschliesslich der Imkerinnen und Imker, keine Entschädigungsansprüche bei Verlusten wegen der asiatischen Hornisse ableiten. Auch im Landwirtschafts- oder im Tiergesundheitsrecht bestehen keine rechtlichen Grundlagen für Entschädigungen. Der Bundesrat erachtet konkrete Massnahmen in der gegenwärtigen Lage für zielführender als einen Bericht oder die Erarbeitung allfälliger neuer Rechtsgrundlagen für eine Entschädigung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.