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24.3122 · Interpellation · 2024-03-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat Nachholbedarf in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie die Zugänglichkeit, Qualität und Bezahlbarkeit der familienergänzenden Bildung und Betreuung. Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) bietet einen optimalen Hebel, um diese drei Punkte zu verbessern.

Mit dem Modell des Nationalrats liegt eine umsetzungsbereite Gesetzeslösung auf dem Tisch. Dennoch die WBK-S hat beschlossen, eine weitere Vernehmlassung zum Ansatz der sogenannten Betreuungszulage zu eröffnen. Dabei ist die Lage zu ernst, um noch länger auf eine definitive Lösung zu warten – die seit langem prognostizierte Betreuungskrise ist leider längst Realität. Gemäss einer aktuellen Umfrage des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) schreibt jede dritte Kindertagesstätte Verluste. Zudem liegt die Austrittsquote von Betreuungspersonen mit 30 Prozent dreimal höher als üblich.

Bereits für die vorangehende Legislaturperiode 2019-2023 hatte der Bundesrat sowohl unter Ziel 3 als auch unter Ziel 8 beschlossen, eine Strategie und eine Botschaft zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verabschieden. Bislang wurde keine von beiden verabschiedet.

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf strebt der Bundesrat auch für die laufende Legislaturperiode 2023-2027 an, namentlich mit den Zielen 8 und 10. Es ist Zeit, diesen Absichtserklärungen Taten folgen zu lassen und sowohl mit der Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch mit der Umsetzung des UKibeG vorwärts zu machen.

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die von der WBK-S beschlossene Vernehmlassung zum Ansatz der sogenannten Betreuungszulage angesichts der aktuellen Betreuungskrise zielführend ist?

2. Welches der beiden Modelle ist aus Sicht des Bundesrats das geeignetere, um die aktuellen Legislaturziele zu erreichen: der spontan von der WBK-S lancierte Ansatz oder das bereits vernehmlasste Modell der WBK-N, für das sich der Nationalrat ausgesprochen hat?

3. Als Antwort auf die Interpellationen 21.3083 und 21.4271 kündigte der Bundesrat an, die nationale Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch vor Ende der Legislatur 2019-2023 zu verabschieden. Warum ist die Antwort noch nicht erfolgt und wann soll die Strategie präsentiert werden?

Begründung

Die Schweiz hat Nachholbedarf in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie die Zugänglichkeit, Qualität und Bezahlbarkeit der familienergänzenden Bildung und Betreuung. Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) bietet einen optimalen Hebel, um diese drei Punkte zu verbessern.

Mit dem Modell des Nationalrats liegt eine umsetzungsbereite Gesetzeslösung auf dem Tisch. Dennoch die WBK-S hat beschlossen, eine weitere Vernehmlassung zum Ansatz der sogenannten Betreuungszulage zu eröffnen. Dabei ist die Lage zu ernst, um noch länger auf eine definitive Lösung zu warten – die seit langem prognostizierte Betreuungskrise ist leider längst Realität. Gemäss einer aktuellen Umfrage des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) schreibt jede dritte Kindertagesstätte Verluste. Zudem liegt die Austrittsquote von Betreuungspersonen mit 30 Prozent dreimal höher als üblich.

Bereits für die vorangehende Legislaturperiode 2019-2023 hatte der Bundesrat sowohl unter Ziel 3 als auch unter Ziel 8 beschlossen, eine Strategie und eine Botschaft zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verabschieden. Bislang wurde keine von beiden verabschiedet.

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf strebt der Bundesrat auch für die laufende Legislaturperiode 2023-2027 an, namentlich mit den Zielen 8 und 10. Es ist Zeit, diesen Absichtserklärungen Taten folgen zu lassen und sowohl mit der Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch mit der Umsetzung des UKibeG vorwärts zu machen.

Stellungnahme des Bundesrates

1.+ 2. Wie er in seiner Stellungnahme vom 15. Feburar 2023 zum Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 zur Parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (BBl 2023 598) ausgeführt hat, teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden müsse und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten soll. Er lehnt aber einen Bundesbeitrag, mit dem die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden sollen ab. Zum einen ist die familienergänzende Kinderbetreuung in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber, zum anderen erlaubt die angespannte finanzielle Situation des Bundes kein weiteres Engagement. Der Bundesrat wird bis im Sommer anlässlich der Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» zum Entwurf der WBK-S Stellung nehmen. 3. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bildet ein Handlungsfeld der Gleichstellungsstrategie 2030, und mehrere Massnahmen sind in deren Aktionsplan abgebildet. Mit Blick auf die laufenden Arbeiten zur parlamentarische Initiative 21.403, welche die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie im Fokus hat, verzichtet der Bundesrat momentan auf die Erarbeitung einer entsprechenden Strategie und wartet die Ergebnisse der Behandlung dieses Geschäfts ab.