24.3147 · Interpellation · 2024-03-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Hat sich der Bundesrat über die finanzielle Lage von Vodafone informiert?
2. Wenn Vodafone nach der Übernahme durch Swisscom in finanzielle Schwierigkeiten geraten sollte, wer müsste dieses Risiko tragen?
3. Kann sich der Bundesrat bei einer solchen Operation aus jeglicher Verantwortung ziehen?
In seiner Antwort auf die Frage 24.7135 vertrat der Bundesrat ausdrücklich die Ansicht, dass er keinen Grund habe, sich den Plänen von Swisscom zur Übernahme von Vodafone zu widersetzen.
Stellungnahme des Bundesrates
In den 90er Jahren wurden die Telekommunikationsmärkte liberalisiert und die PTT-Betriebe in die Aktiengesellschaft Swisscom und die Anstalt Post aufgeteilt. Swisscom wurde 1998 an der Börse kotiert. Zwischen 1998 und 2014 wurde die Bundesbeteiligung schrittweise von 65 Prozent auf 51 Prozent reduziert. Der Unternehmenszweck wurde im Telekommunikationsunternehmensgesetz definiert. Der Bundesrat legt in einem Vierjahresrhythmus strategische Ziele fest. Damit schafft der Bundesrat insbesondere auch Transparenz für Drittinvestoren. Der Bundesrat beurteilt jährlich, ob die strategischen Ziele erreicht werden. Zudem entscheidet der Bundesrat, wie der Mehrheitsaktionär Bund über die Anträge des Verwaltungsrats an die Generalversammlung abstimmt. Der Bund hat zudem eine Vertretung im Verwaltungsrat der Swisscom, die er instruieren kann. Der Kauf von Vodafone Italia liegt in der abschliessenden Verantwortung des Verwaltungsrats der Swisscom und erfordert daher keinen Beschluss der Generalversammlung. Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden: Der Verwaltungsrat der Swisscom hat, wie dies bei Transaktionen in dieser Grössenordnung üblich ist, eine sorgfältige Unternehmensbewertung durchgeführt und auch eine zusätzliche Fairness opinion eingeholt. Die durchgeführten Unternehmensbewertungen kamen zum Schluss, dass der Kaufpreis, den Swisscom für Vodafone Italia bezahlt hat, gerechtfertigt ist. Der Bundesrat verfügt über keine Hinweise darauf, dass diese Prüfung unsorgfältig erfolgt wäre und hat deshalb keine davon unabhängige Unternehmensbewertung vornehmen lassen.Die Swisscom hat für das kombinierte Unternehmen Fastweb und Vodafone Italia einen Businessplan erstellt, der auch extern validiert wurde. Der Businessplan umfasst auch eine Risikoanalyse. Wahrscheinliche Risiken sind im Businessplan abgebildet. Entwickelt sich das Unternehmen weniger gut als erwartet, tragen die Aktionäre der Swisscom die Risiken in Form einer geringeren Dividende und einem tieferen Aktienkurs.Die Transaktion liegt in der abschliessenden Verantwortung des Verwaltungsrats der Swisscom. Der Verwaltungsrat haftet gemäss den aktienrechtlichen Bestimmungen bei mangelnder Überwachung der Geschäftsleitung, unzureichender Risikobewertung und -steuerung sowie bei Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften und interne Richtlinien. Der Bundesrat hat sich bereits letztes Jahr mehrfach mit der Transaktion befasst und ist dabei zur Auffassung gelangt, dass sie seinen strategischen Zielen für die Swisscom AG nicht entgegensteht.