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24.3159 · Motion · 2024-03-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Unternehmensleitung des Stahlwerks Gerlafingen und der Regierung des Kantons Solothurn Sofortmassnahmen zu ergreifen, um das Stahlwerk zu retten, gegebenenfalls mit Notrecht.

Begründung

Der Zustand des Stahlwerks Gerlafingen ist offenbar alarmierend. Es seinen in Kürze umfassende Restrukturierungsmassnahmen geplant, bis hin zur Schliessung des Werks. Sollte Stahl Gerlafingen geschlossen werden, gehen über 500 Arbeitsplätze verloren. Ausserdem verlöre die Schweiz sein einziges Werk, welches die entsprechenden metallischen Kreisläufe schliesst, Baustahl herstellt und die Rohstoffe im Inland sichert. Auch aus ökologischer Perspektive wäre eine Schliessung fatal, wenn der Stahlschrott inskünftig zur Verarbeitung ins Ausland exportiert werden würde, wo der Stahl deutlich CO2-intensiver verarbeitet wird. Stahl Gerlafingen ist für die Schweiz systemrelevant. Aus diesen Gründen wird der Bundesrat beauftragt, Notmassnahmen zu ergreifen, die eine Schliessung, resp. grobe Restrukturierungsmassnahmen verhindern.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der herausfordernden Situation in der Stahlbranche bewusst. Neben der schwachen Konjunktur und den Folgen der Energiekrise belasten Überkapazitäten und Protektionismus die Branche. Der Bundesrat setzt sich seit der Einführung der Stahlschutzmassnahmen der EU im Jahr 2018 dafür ein, dass diese den bilateralen Warenverkehr nicht beeinträchtigen. Seit Sommer 2023 ist die Ausfuhr von einigen Stahlprodukten in die EU, wie sie auch von Stahl Gerlafingen hergestellt werden, jedoch praktisch verunmöglicht. Die Schweiz setzt sich daher auf verschiedenen Kanälen mit Nachdruck dafür ein, dass die EU ihre Stahlschutzmassnahmen aufhebt, bzw. dass der Handel nicht mehr eingeschränkt wird. Auch bei anderen Akteuren wie dem Vereinigten Königreich und den USA, die ebenfalls Schutzmassnahmen resp. zusätzliche Einführzölle im Stahlbereich anwenden, hat die Schweiz mehrfach interveniert.Die Schweizer Wirtschaft importiert und exportiert beträchtliche Mengen an Stahl. Im Falle von Stahlschrott beliefen sich die Importe 2023 auf über 300’000 Tonnen und die Exporte auf rund 800’000 Tonnen.Auch auf Stufe Zwischen- und Endprodukte werden grosse Mengen importiert und exportiert. Es kann deshalb nicht von (national) geschlossenen metallischen Kreisläufen gesprochen werden.Das Stahlwerk Gerlafingen ist ein wichtiger Zulieferer der Schweizer Bauindustrie. Der Begriff «Systemrelevanz» bezieht sich auf die gesamte Volkswirtschaft und ist dann auf ein Unternehmen anwendbar, wenn dieses für die Volkswirtschaft zentrale und unverzichtbare Leistungen erbringt, die nicht innerhalb tragbarer Frist ersetzt werden können. Ein Ausfall eines solchen Unternehmens könnte zu einer schweren Rezession oder gar Depression führen mit verheerenden Konsequenzen für die Schweizer Wirtschaft. Im Falle der stahlproduzierenden Unternehmen kann nicht von solchen Risiken gesprochen werden.Am 27.März 2024 hat Stahl Gerlafingen über die Absicht informiert, die Produktion von Breitflachstahl zu schliessen. Die Schliessung dieser exportorientierten Produktion soll die Hauptproduktion des Werks, nämlich jene von Baustahl für den Schweizer Markt, und damit verbundene Instandhaltungen nicht tangieren und deren Weiterführung sichern.Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion 22.4447 Zanetti Roberto nimmt der Bundesrat eine Auslegeordnung zu bestehenden und sich in Erarbeitung befindenden Instrumente der Energie- und Klimapolitik vor, die auch am Standort Gerlafingen eingesetzt werden könnten, um das Werk für die Zukunft zu rüsten. Darüber hinaus setzt sich der Bundesrat laufend für die Verbesserung der international anerkannten, guten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen ein, von denen auch die stahlproduzierenden Unternehmen profitieren. Angesichts der beschriebenen Entwicklung ist keine Bedrohung von Landesinteressen zu erkennen, welche den Einsatz von Notrecht rechtfertigen könnte. Die verfassungsmässigen Voraussetzungen für die Anwendung von Notrecht, insbesondere die Dringlichkeit und die mangelnde Vorhersehbarkeit, sind nicht erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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