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24.3180 · Motion · 2024-03-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat vertritt die Eidgenossenschaft als Mehrheitsaktionär der Swisscom AG. In dieser Funktion wird der Bundesrat beauftragt, dem Swisscom Verwaltungsrat zu erklären, dass Swisscom Vodafone Italia nicht übernehmen darf.

Begründung

Solange es eine Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom gibt, ist die Swisscom keine unabhängige, private Gesellschaft – auch wenn sie gemäss Privatrecht organisiert ist. Der Bund und damit letztlich die Steuerzahler haften für alle Geschäftsrisiken der Swisscom, namentlich auch bei Auslandgeschäften. Mit der beabsichtigen Übernahme von Vodafone Italia geht die Swisscom ein zu hohes Risiko für die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein. Allein der Kaufpreis liegt bei bis zu 8 Milliarden Euro. Mögliche Milliarden-Abschreiber würden die Substanz der Swisscom gefährden – und der Bund und damit die Schweizer Steuerzahler würden haften.

Die Swisscom hat bereits eine Reihe verlustreicher Auslandgeschäfte mit Milliardenabschreibern hinter sich (Ungarn, Indien, Malaysia, Deutschland, Italien). 2005 strebte die Swisscom die Übernahme der irischen Eircom an. Erst nachdem der Bundesrat – als Vertretung des Mehrheitseigners Bund – dem Swisscom-Verwaltungsrat mit einer Verantwortlichkeitsklage drohte, zog sich die Swisscom vom Geschäft zurück. 2011 beantragte Eircom ein Insolvenzverfahren aufgrund 4 Milliarden Euro Schulden.

Das Telekommunikationsgeschäft ist ein hochkompetitiver Markt: die Margen sinken bei gleichzeitig hohem Investitionsbedarf. Dies zwingt die Vodafone Group offensichtlich zum Verkauf ihrer italienischen Tochterfirma. Italien ist zudem ein schwieriger Standort aufgrund der politischen und gewerkschaftlichen Einflussnahme. Sollte die Swisscom absehbare Abbaupläne durchführen, wird der politische Druck aus Italien auf die Eidgenossenschaft enorm werden. Die Schweiz darf sich solchen Risiken nicht aussetzen.

Bis ein definitives Schlussangebot vorliegt, hat der Bundesrat jederzeit die Möglichkeit, die Übernahme der Vodafone Italia zu verhindern. Die vorliegende Motion verlangt deshalb vom Bundesrat, dass er dem Swisscom-Verwaltungsrat unmissverständlich darlegt, dass die Vodafone Italia nicht übernommen werden darf.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Swisscom hat mit Vodafone Group Plc am 14. März 2024 eine verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Vodafone Italia getroffen. Kommt die Swisscom auf diesen Entscheid zurück, werden hohe Schadenersatzzahlungen fällig. Der Verwaltungsrat der Swisscom hat zudem angekündigt, mit der Übernahme von Vodafone Italia die Dividende von heute 22 Franken auf 26 Franken je Aktie ab dem Geschäftsjahr 2025 (ausbezahlt 2026) zu erhöhen. Würde der Mehrheitsaktionär Bund die Transaktion verhindern, bestünde für den Bund möglicherweise auch ein Haftungsrisiko gegenüber den Drittaktionären. Die Motion verlangt vom Bundesrat zudem die Umsetzung eines ihm nicht zustehenden unternehmerischen Entscheides. Der Kauf von Vodafone Italia erfordert keinen Beschluss der Generalversammlung. Der Bundesrat wurde frühzeitig über die Kaufabsicht informiert. Er hat festgestellt, dass eine Übernahme von Vodafone Italia seinen strategischen Zielen nicht entgegensteht. Der Kauf liegt damit in der abschliessenden Verantwortung des Verwaltungsrats der Swisscom.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.